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Hinweise für Arbeitgeber

Was macht Krug-Personal?

Wir helfen Ihnen als "Privater Arbeitsvermittler" bei der Auswahl geeigneter Bewerber für Ihre offenen Stellen. Unsere Tätigkeit umfaßt:
  • zielgruppenorientierte Ausschreibung der vakanten Stellen
  • Führen eines umfassenden Bewerbergespräches mit Prüfung der Unterlagen, der Qualifikation und der Motivation des Bewerbers, seiner Lernbereitschaft und anderen persönlichen und sozialen Kompetenzen (Profiling)
  • Erstellen eines aussagekräftigen Bewerberprofils
  • Weiterleitung von ausgewählten, geeigneten Bewerberprofilen an Sie
  • informelle Vorbereitung von Fördermaßnahmen (Lohnzuschüssen) und Hilfe bei der Antragstellung, insbesondere den antragstaktisch hilfreichen Formulierungen


Hat Krug-Personal auch Bewerberprofile sofort verfügbar?
  • Wir haben eine eigene Bewerberdatenbank, mit Hilfe derer wir viele Anfragen sofort beantworten und so auch schnell reagieren können.


Wer bezahlt Krug-Personal?

Wir finanzieren uns durch
  • Vermittlungsgutscheine gem. § 421g SGB III
  • andere Formen der Förderung der Arbeitsaufnahme (öffentlich-rechtliche Vermittlungsvereinbarung, Vermittlungsauftrag)
  • Sonderförderungen 50+ für Arbeitnehmer aus bestimmten Regionen
  • Wird die Vermittlung gar nicht gefördert, tragen Bewerber und/oder der alte oder neue Arbeitgeber nach vorheriger Absprache die Vermittlungsprovision.
Bis auf die letzte Konstellation tragen also weder Bewerber noch Arbeitgeber irgendwelche Kosten unserer Vermittlungstätigkeit.



Wie müssen die Arbeitsverträge gestaltet sein?

Bei Bezahlung über einen Vermittlungsgutschein oder mittels einer öffentlich-rechtlichen Vermittlungsvereinbarung mit einem Träger der Förderung der Arbeitsaufnahme muss der Arbeitsvertrag
  • für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • für eine Dauer von mindestens drei Monaten und
  • mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden
ausgelegt sein. Erfüllt Ihre Stelle nicht diese Anforderungen, weil Sie z.B. einen Arbeitnehmer für einen Minijob unter 15 Stunden suchen, müssten wir eine kleine Vermittlungsvereinbarung treffen.



Muss ich vorgeschlagene Bewerber einstellen?
  • Nein. Sie können sogar die Stelle ganz unbesetzt lassen oder die Stelle selbst besetzen. Kosten seitens Krug-Personal entstehen Ihnen dadurch nicht.

Kann ich die vermittelten Arbeitnehmer wieder entlassen?
  • Dieser Schritt ist zwar bedauerlich, aber möglich. Die Förderung der Arbeitsaufnahme durch Vermittlungsgutschein oder öffentlich-rechtliche Vermittlungsvereinbarung betrifft nicht den Arbeitgeber, Sie müssen diesbezüglich nicht mit Rückforderungen rechnen.


Ich kenne mich bei Fördermaßnahmen nicht so aus. Kann Krug-Personal mir da helfen?
  • Aber gern. Wir kontaktieren bei Bedarf den Leistungsträger und fragen nach. Meist schreiben wir die möglichen Fördermaßnahmen nebst Kontaktdaten zum Leistungsträger auch schon in das Bewerberprofil.


Welche Fördermöglichkeiten haben zum Beispiel Arbeitssuchende über 50?
  • Als Kooperationspartner einer Initiative zur Förderung der Arbeitsaufnahme von Arbeitnehmern über 50 aus Leipzig und dem alten Landkreis Leipzig können wir sogar bei erheblichen Förderungen behilflich sein. Diese betragen für die Dauer von bis zu 3 Jahren bis zu 50 % des Brutto. Das Interessante daran ist, dass es für diese Förderung keinen Nachförderungszeitraum gibt, es handelt sich also um nicht rückforderbare Zuschüsse. Aber auch für andere Landkreise der Umgebung können wir behilflich sein.


Ich würde den Arbeitnehmer gern erst einmal unverbindlich testen. Wie geht das?
  • Hier empfehlen wir die so genannte Trainingsmaßnahme. Diese muss nach Absprache mit Ihnen vom Bewerber selbst bei seinem Leistungsträger beantragt werden. (Der Bewerber verlangt bei seinem Leistungsträger eine "Eingliederungsvereinbarung zur Eignungsfeststellung" bei Ihnen. Geben Sie ihm also Ihre Kontaktdaten und möglichst auch die Betriebsnummer mit.) Das geht ganz unkompliziert und sogar fast unbürokratisch. Trainingsmaßnahmen werden in der Regel für zwei Wochen genehmigt, können aber auch um noch weitere zwei Wochen verlängert werden. Während der Trainingsmaßnahme erhält der Bewerber seine Leistungen weiter und ist auch über seinen Leistungsträger komplett versichert. Sie müssen ihm in der Zeit keinen Lohn zahlen. Der grundsätzliche Einstellungswille sollte bei Ihnen bitte vorhanden sein.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine langfristige und gute Zusammenarbeit auch mit Ihnen!

Vordruck zur Bewerberanfrage: Klick

(c) Krug-Personal Leipzig