HINWEISE FÜR BEWERBER - FAQ´s
Herzlich Willkommen bei Krug-Personal Leipzig! Wenn Sie Arbeit suchen, sind Sie bei uns richtig. Wir sind eine sogenannte "Private Arbeitsvermittlung". Das heißt, wir versuchen Sie an einen Arbeitgeber in Festanstellung zu vermitteln. Wir sind also kein Zeitarbeitsunternehmen.
Wie aktuell sind die Stellenangebote von Krug-Personal?
Ganz wichtig: Alle Stellenangebote auf unserer Homepage sind noch aktuell, ebenso wenn Sie diese in der Jobbörse der Arbeitsagentur gefunden haben. Bei anderen Stellenbörsen ist das nicht garantiert, da diese die Stellenangebote von den beiden oben genannten Stellenbörsen übernehmen, oftmals aber dann nicht aktualisieren. Also: Hier oder Arbeitsagentur = quasi auf die Minute aktuell.
Wie soll ich mich bewerben?
Es werden Bewerbungen per E-Mail empfohlen an:
bewerbung @ krug-personal.de (ohne Leerzeichen). Bitte kopieren Sie möglichst alles in eine (=1) Datei im Format .doc oder .pdf mit einer maximalen Größe von ca. 10 MB. Wir öffnen aus Sicherheitsgründen keine Archivdateien der Formate .zip und .rar.
Bei einer schriftlichen Bewerbung ist eine Bewerbungsmappe nicht notwendig, es reicht eine Lose-Blatt-Sammlung ungeheftet.
Schriftliche Bewerbungen werden nur zurückgesendet, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt.
Was soll in die Bewerbung?
Bitte bewerben Sie sich stets mit möglichst monatsgenauem Lebenslauf sowie allen Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen. Kopien kleinerer Zertifikate und Nachweise von Fortbildungen müssen Sie nicht mitsenden, es reicht die Nennung im Lebenslauf. Legen Sie diese Nachweise dann im Beratungsgespräch vor.
Für uns sehr unpraktisch sind Kurzbewerbungen mit dem Hinweis "bei Interesse schicke ich die vollständigen Unterlagen". Dies gilt ebenfalls für Bewerbungsflyer. Bitte also immer gleich die vollständige Bewerbung versenden.
Vermerken Sie bitte auch, welche Führerscheinklassen Sie besitzen und ob Sie einen PKW zur Verfügung haben.
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer und möglichst auch E-Mail-Adresse an. Bewerbungen ohne Telefonnummer werden nur berücksichtigt, wenn Sie uns ausdrücklich versichern, dass Sie tatsächlich keinerlei Telefon haben. Sollten Sie Festnetz- und Handynummern haben, geben Sie bitte beide an. Haben Sie unsere Ausgangs-Telefonnummer 0341-24783388 in der Anrufliste, rufen Sie bitte gleich zurück.
Bekomme ich eine Absage von Krug-Personal?
Sollten wir Sie nicht berücksichtigen können, erteilen wir eine Absage in der Regel nur, wenn Sie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben oder uns einen ausreichend frankierten Rückumschlag mitgeschickt haben.
Was passiert mit meinen Daten?
1. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie zu, dass wir diese gem. der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie § 298 SGB III speichern dürfen. Eine Weiterleitung an Arbeitgeber im Rahmen eines Vermittlungsvorschlages erfolgt erst nach Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvermittlungsvertrages gemäß § 296 SGB III und Ihrer Einwilligung. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Daten erfolgt selbstverständlich nicht.
2. Bei Nichtzustandekommen eines Vermittlungsvertrages löschen wir Ihre elektronisch übermittelten Daten vollständig. Schriftliche Unterlagen werden von einem zertifizierten Datenschutzunternehmen vernichtet, soweit Sie keinen ausreichend frankierten Rückumschlag beigelegt haben und wir Ihnen die schriftliche Bewerbung zurücksenden.
3. Nach Abschluss eines Vermittlungsvertrages löschen bzw. vernichten wir Ihre Daten wie im Punkt 2 beschrieben, falls eine Vermittlung nicht zustande gekommen und der Vermittlungsvertrag beendet worden ist.
4. Nach erfolgreicher Vermittlungstätigkeit löschen bzw. vernichten wir Ihre Daten wie im Punkt 2 beschrieben, soweit uns keine Aufbewahrungspflicht trifft. Wir müssen danach für die Dauer von 3 Jahren den Vermittlungsvertrag, die sogenannte Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers sowie die Abrechnungsunterlagen für Kontrollen durch die Bundesagentur für Arbeit aufbewahren, wenn wir mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Maßnahme Private Arbeitsvermittlung für Sie tätig waren. Für die Dauer von 10 Jahren bewahren wir für das Finanzamt unseren Vermittlungsvertrag sowie die Abrechnungsunterlagen auf.
5. Sie haben jederzeit ein Auskunftsrecht über Ihre gespeicherten Daten.
Zahlt mir Krug-Personal die Fahrtkosten zum Beratungsgespräch?
Wir zahlen grundsätzlich keine Fahrtkosten zum Beratungsgespräch zu uns. Wenn Sie arbeitsuchend gemeldet sind, beantragen Sie bitte vorab bei Ihrem Leistungsträger die Kostenübernahme.
Was kostet mich die Vermittlungstätigkeit von Krug-Personal?
Wir finanzieren uns meist mit dem so genannten Vermittlungsgutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Maßnahme private Arbeitsvermittlung) Ihrer Arbeitsagentur, Ihres Jobcenters oder Ihrer Optionskommune.
Die zweite Möglichkeit der Honorierung unserer Vermittlung ist die Zahlung durch den Arbeitgeber.
Im Ausnahmefall können wir mit Ihnen ein Erfolgshonorar vereinbaren. Dieses beträgt in der Regel ein Monatsbrutto, maximal -gesetzlich begrenzt- 2.000,00 €. Diese Vermittlungsprovision ist (bei uns) dann zahlbar in 4 monatlichen Raten. Die erste Ratenzahlung wird erst nach einem Monat Beschäftigung fällig. Die Ratenzahlungen machen wir abhängig vom Bestand des Arbeitsverhältnisses. Wird das Arbeitsverhältnis zum Beispiel nach 3 Wochen wieder beendet, haben wir keinen Zahlungsanspruch, endet es z.B. nach 7 Wochen, bekommen wir nur eine Rate usw. Diese Art der Finanzierung unserer Arbeit ist eher selten. Wir versuchen dann stets, mit dem Arbeitgeber eine Übernahme zu besprechen.
Was ist ein Vermittlungsgutschein?*
Mit dem Vermittlungsgutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Maßnahme private Arbeitsvermittlung) der Arbeitsagentur, des Jobcenters oder einer Optionskommune wird das Erfolgshonorar des Privaten Arbeitsvermittlers bezahlt. Mit einer Kopie des Gutscheines können Sie mehrere Private Arbeitsvermittler beauftragen. Das Original erhält dann derjenige, der Ihnen erfolgreich eine Stelle vermitteln konnte.
Wer bekommt einen Vermittlungsgutschein?*
Als Empfänger von Arbeitslosengeld I ("Leistungsempfänger") haben Sie nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten drei Monate einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein. Rechtsanspruch bedeutet hier, dass Sie den Gutschein auf jeden Fall bekommen müssen.
"Leistungsempfänger" heißt hier nur, dass Ihnen grundsätzlich zum Zeitpunkt der Antragstellung des Vermittlungsgutscheines das Arbeitslosengeld I (ALG I) zusteht. Es kommt nicht darauf an, ob Sie Zahlungen schon erhalten haben. Eine Sperrfrist beispielsweise ist also für den Gutschein unschädlich. Ebenso ist es unerheblich, ob die Leistungsabteilung Ihr Arbeitslosengeld schon ausgerechnet und gezahlt hat.
Der Bezug von Krankengeld statt ALG I stellt aber keinen Leistungsbezug dar, entsprechend werden diese Zeiten nicht auf die Wartezeit angerechnet.
Bei allen anderen Arbeitssuchenden entscheidet die Arbeitsagentur / das Jobcenter / die Optionskommune über den Antrag nach Ermessen.
Sie können also nach Interessenabwägung den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten:
- nach Arbeitsuchendmeldung noch im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
(zum Beispiel nach Erhalt der Kündigung oder drei Monate vor Ende einer Befristung oder des Studiums)
- als arbeitsloser Empfänger von ALG I vor Erreichen der Wartezeit von 6 Wochen
- als Empfänger von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) ohne Wartezeit
- als Erwerbsaufstocker (zusätzlich zum Lohn oder zum Gewerbe beziehen Sie Bürgergeld)
- als Absolvent einer Hoch- oder Fachschule
- als Berufsrückkehrer gemäß § 20 SGB III
- als ehemaliger Bundeswehrangehöriger mit Arbeitslosenhilfe nach § 86a Soldatenversorgungsgesetz
- wenn Sie in einer Transfer- oder Auffanggesellschaft beschäftigt sind
- als arbeitsuchend gemeldeter Nichtleistungsempfänger (z.B. Bedarfsgemeinschaft über Regelsatz, geplante Aufgabe der
Selbstständigkeit)
Wie bekomme ich einen Vermittlungsgutschein?*
Den Vermittlungsgutschein können Sie bei Ihrem zuständigen Leistungenträger (Arbeitsagentur, Jobcenter oder Optionskommune) persönlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich sowie online über Ihren Account bei der Arbeitsagentur beantragen.
Lassen Sie sich nicht einfach abweisen, bestehen Sie stets auf einen schriftlichen Bescheid! Wir helfen im Rahmen unserer Möglichkeiten bei Problemen.
Wir empfehlen diesen Musterantrag zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: Klick (PDF)
Warum ist ein Vermittlungsvertrag zu schließen?*
Wenn Sie einen Vermittlungsgutschein haben oder bekommen, müssen wir per Gesetz (§ 296 SGB III) einen schriftlichen Vertrag abschließen. Diesen haben wir für Sie einfach und verständlich gestaltet, er entspricht voll und ganz den gesetzlichen Vorgaben und wird jährlich im Rahmen des Audits unseres Qualitätsmanagementsystems von unserem Zertifizierungsunternehmen ("Fachkundige Stelle") überprüft.
Vermittlungsvertrag mit Vermittlungsgutschein: Klick (PDF)
Weitere Tipps?*
Ein allgemeiner Tipp zur Optimierung Ihrer Stellensuche: Wir haben als Privater Arbeitsvermittler Zugriff auf die Stellengesuche (Bewerberprofile) bei der Jobbörse der Arbeitsagentur. Lassen Sie Ihr Bewerberprofil dort aber nicht vollständig anonymisieren! Wir erreichen Sie sonst nur über den Arbeitgeberservice oder mittels "Aufforderung zur Bewerbung" - und das kostet Zeit. Oft kommen dann Ihre Daten zu spät bei uns an und die Stelle ist eventuell schon besetzt.
Es gibt 3 Möglichkeiten für Ihr Stellengesuch bei der Arbeitsagentur:
1. vollständig anonymisiert,
2. anonymisiert, aber mit der sogenannten Call-me-Funktion: es wird uns eine Servicenummer erzeugt und unser Anruf bei dieser Servicenummer zu Ihrem hinterlegten Telefonanschluss weitergeleitet sowie
3. die offene Variante mit Ihren vollständigen Kontaktdaten.
Wir empfehlen die Call-me-Variante. So können Sie kontaktiert werden ohne Ihre Daten sofort preiszugeben.
Geben Sie bei Ihrem Arbeitsberater auch an, dass Sie von Privaten Arbeitsvermittlern gefunden werden wollen (Vermittlung durch Dritte gestattet). Dazu setzen Sie bitte in der Filtereinstellung der Jobsuche das Häckchen für "Personalvermittlung".
*Urheberrechtshinweis: Die mit * gekennzeichneten Ausführungen können von PAVs, Bildungsträgern, Sozialvereinen sowie in anderen Formen der Aufklärung zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne Nachfrage unentgeltlich und unbefristet unter Haftungsausschluss übernommen werden.
Diese Ausführungen sowie der Musterantrag stellen keine Rechtsberatung dar, die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Stand: 02.06.2023