HINWEISE FÜR ARBEITGEBER - FAQ´s
Was macht Krug-Personal?
Wir helfen Ihnen als "Privater Arbeitsvermittler" bei der Auswahl geeigneter Bewerber für Ihre offenen Stellen. Unsere Tätigkeit umfasst:
- zielgruppenorientierte Ausschreibung der vakanten Stellen
- Führen eines umfassenden Bewerbergespräches mit Prüfung der Unterlagen, der Qualifikationen und der Motivation des Bewerbers,
seiner Lernbereitschaft und anderen persönlichen und sozialen Kompetenzen (Profiling)
- Erstellen eines aussagekräftigen Bewerberprofils
- Weiterleitung von ausgewählten, geeigneten Bewerberprofilen an Sie
- informelle Vorbereitung von Fördermaßnahmen (z.B. Lohnzuschüssen) und Hilfe bei der Antragstellung, insbesondere
den antragstaktisch hilfreichen Formulierungen
Sollten Sie Arbeitnehmer entlassen müssen, übernehmen wir -zum Beispiel im Rahmen einer Abfindungsvereinbarung oder eines Sozialplanes- gern deren Begleitung in eine neue Arbeitsstelle. Das betrifft einerseits die erfolgsbezogene Vermittlung, andererseits auch das Gruppen- oder Einzelcoaching - inhouse, per Videocall oder bei uns vor Ort. Sprechen Sie uns an, Diskretion ist selbstverständlich zugesichert.
Hat Krug-Personal auch Bewerberprofile sofort verfügbar?
Wir haben eine eigene Bewerberdatenbank, mit Hilfe derer wir viele Anfragen sofort beantworten und so auch schnell reagieren können.
Wer bezahlt Krug-Personal?
Wir finanzieren uns durch
- Vermittlungsgutscheine gem. § 45 SGB III (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein MPAV)
- andere Formen der Förderung der Arbeitsaufnahme (öffentlich-rechtliche Vermittlungsvereinbarung, Vermittlungsauftrag
eines Leistungsträgers)
- Wird die Vermittlung gar nicht gefördert, tragen Sie als Arbeitgeber nach einer entsprechenden Vereinbarung unsere
Vermittlungsprovision. Grundsätzlich nehmen wir die Arbeitnehmer für die Vermittlung zu Ihnen nicht in Anspruch.
Wie müssen die Arbeitsverträge gestaltet sein?
Bei Bezahlung über einen Vermittlungsgutschein oder mittels einer öffentlich-rechtlichen Vermittlungsvereinbarung mit einem Träger der Arbeitsförderung muss der Arbeitsvertrag
- für eine versicherungspflichtige Beschäftigung (also mindestens mindestens 556,01 €),
- für eine Dauer von mindestens drei Monaten und
- mit einer Arbeitszeit von mindestens 15,0 Wochenstunden
ausgelegt sein. Erfüllt Ihre Stelle nicht diese Anforderungen, weil Sie z.B. einen Arbeitnehmer für einen Minijob unter 15 Stunden suchen, müssten wir eine Vermittlungsvereinbarung treffen.
Hinzu kommt selbstverständlich, dass das Mindestlohngesetz von Ihnen beachtet wird.
Muss ich vorgeschlagene Bewerber einstellen?
Nein. Sie können sogar die Stelle ganz unbesetzt lassen oder die Stelle selbst besetzen. Kosten seitens Krug-Personal entstehen Ihnen dadurch nicht.
Kann ich die vermittelten Arbeitnehmer wieder entlassen?
Dieser Schritt ist zwar bedauerlich, aber möglich. Die Förderung der Arbeitsaufnahme durch Vermittlungsgutschein oder öffentlich-rechtliche Vermittlungsvereinbarung betrifft nicht den Arbeitgeber, Sie müssen diesbezüglich nicht mit Rückforderungen rechnen.
Ich kenne mich bei Fördermaßnahmen nicht so aus. Kann Krug-Personal mir da helfen?
Wir kontaktieren bei Bedarf den Leistungsträger und fragen nach. Auf Wunsch schreiben wir die möglichen Fördermaßnahmen nebst Kontaktdaten zum Leistungsträger auch schon in das Bewerberprofil. Wir helfen Ihnen beim antragstaktisch richtigen Ausfüllen der Formulare.
Ich würde den Arbeitnehmer gern erst einmal unverbindlich testen. Wie geht das?
Hier gibt es die ehemals so genannte Trainingsmaßnahme. Seit April 2012 erhält der Arbeitsuchende dafür von seinem Leistungsträger den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein MAG - Maßnahme bei einem Arbeitgeber.
Es wird aber auch immer noch die klassische Zuweisung zur Trainingsmaßnahme beobachtet. Diese muss nach Absprache mit Ihnen vom Bewerber selbst bei seinem Leistungsträger beantragt werden. (Der Bewerber verlangt bei seinem Leistungsträger eine "Eingliederungsvereinbarung zur Eignungsfeststellung" bei Ihnen. Geben Sie ihm also Ihre Kontaktdaten und möglichst auch die Betriebsnummer mit.) Das geht ganz unkompliziert und sogar fast unbürokratisch. Diese Feststellungsmaßnahmen können für bis zu 4 Wochen genehmigt werden. Während der Maßnahme erhält der Bewerber seine Leistungen weiter und ist auch über seinen Leistungsträger komplett versichert. Sie müssen ihm in der Zeit keinen Lohn zahlen. Der grundsätzliche Einstellungswille muss bei Ihnen vorhanden sein.
Wir sind der Meinung, dass einige wenige Tage Probearbeiten in der Regel ausreichen. Stellen Sie bzw. der Arbeitnehmer nämlich danach im Arbeitsverhältnis ein Nichtgefallen fest, stehen Ihnen immerhin die verkürzten Kündigungsfristen der Probezeit zur Verfügung.
Welche Pflichten habe ich gegenüber Krug-Personal?
- Sie haben bitte die Verpflichtung zur zeitnahen Information über jeden Bewerbervorschlag von uns.
- Bei Abschluss des Bewerberauswahlverfahrens (egal ob und durch wen die Stelle besetzt wurde) müssen Sie uns bitte sofort
informieren, damit wir die Suche für Sie beenden können.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine langfristige und gute Zusammenarbeit auch mit Ihnen!